Geselle

Geselle
Kerl (oft abwertend); Gefährte (selten); Kamerad (selten); Bursche (oft abwertend)

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Ge|sel|le [gə'zɛlə], der; -n, -n:
1. Handwerker, der seine Lehre mit einer Prüfung abgeschlossen hat:
der Meister beschäftigt zwei Gesellen; er ist Geselle.
Zus.: Bäckergeselle, Fleischergeselle, Handwerksgeselle, Maurergeselle, Schlossergeselle, Schneidergeselle, Schreinergeselle.
2. Bursche, Kerl:
er ist ein lustiger, wüster, langweiliger, unzuverlässiger Geselle; wenn ich diesem Gesellen noch einmal begegne …!
Syn.: Typ, Zeitgenosse (ugs., häufig abwertend).

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Ge|sẹl|le 〈m. 17
1. 〈Handwerk〉 Gehilfe nach Abschluss der Lehrzeit u. erfolgreich abgelegter Gesellenprüfung
2. 〈allg.〉
2.1 Bursche, junger Mann
2.2 Kerl, Kamerad, Gefährte
● ein fröhlicher, lustiger, wüster \Geselle [<ahd. gisell(i)o „Saal-, Hausgenosse“; Kollektivbildung zu ahd. sal;Saal]

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Ge|sẹl|le, der; -n, -n [mhd. geselle, ahd. gisell(i)o = Freund, Gefährte, Kollektivbildung zu Saal, eigtl. = jmd., der mit jmdm. denselben Saal (= Wohnraum) teilt]:
1. [spätmhd.] Handwerker, der nach einer Lehrzeit die Gesellenprüfung abgelegt hat:
bei jmdm. G. sein, als G. arbeiten.
2. (oft abwertend) Bursche, Kerl:
ein übler, lustiger G.
3. (selten) Gefährte, Kamerad:
ein guter, treuer G.

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Geselle
 
[althochdeutsch gisell(i)o, eigentlich »der mit jemandem denselben Saal (früher: Wohnraum) teilt«], Person, die in einem Ausbildungsberuf des Handwerks eine Ausbildung absolviert hat und aufgrund einer Abschlussprüfung vor dem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer beziehungsweise der Handwerksinnung ein Zeugnis, den Gesellenbrief, erhalten hat. Der Prüfling soll handwerkliche Fertigkeiten (wozu er ein Gesellenstück vorlegt), praktische und theoretische Kenntnisse und die Vertrautheit mit einem bestimmten (weitgehend berufsbezogenen) Lehrstoff nachweisen.
 
 
Mit dem Aufkommen des Zunftwesens wurde auch der Zugang zu den Zünften geregelt. Seit dem 13. Jahrhundert ist in diesem Zusammenhang die Herausbildung eines Gesellenstandes bezeugt. Einheitliche Bedingung aller Zünfte für die Erlangung des Gesellenstatus war zum Abschluss der meist siebenjährigen Lehrzeit die Verfertigung eines Gesellenstückes. Danach dienten eine weitere feste Anstellung bei einem ortsansässigen Meister sowie wechselnde Anstellungen bei auswärtigen Meistern (Wanderjahre, Gesellenwandern) der beruflichen Fortbildung und der Vorbereitung auf den Meisterstand. Seit dem 14. Jahrhundert trat bei der Erlangung der Meisterwürde neben den Nachweis handwerklicher Fähigkeiten (Meisterstück) eine hohe Einkaufsgebühr in die Zunft, von der die ortsansässigen Meistersöhne ganz oder teilweise befreit waren. Damit war der Zugang zu den Zünften für andere, v. a. für stadtfremde Gesellen, erschwert. Häufig wurden nur die Gesellen, die eine Meistertochter oder die Witwe eines Meisters heirateten, durch die Fortwirkung des Meisternutzens aufgenommen. Schon frühzeitig übernahmen Gesellenbruderschaften die wirtschaftliche Interessenvertretung der Gesellen. Diese, häufig nach Art der Zünfte organisiert und manchmal auf kirchlich-karitativer Grundlage entstanden, formten sich in der frühen Neuzeit allmählich zu Verbänden mit sozialpolitischer Zielsetzung um, die auch Arbeitskämpfe zur Besserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Gesellen führten. Sie wurden seit dem 16. Jahrhundert wiederholt verboten, z. B. nach Unruhen 1724 in Wien, Stuttgart, Augsburg, ohne dass sich die Verbote durchsetzen ließen. Mit der Abschaffung der Zünfte im 19. Jahrhundert lösten sich die meisten Gesellenbruderschaften auf. Die Einführung der Gewerbefreiheit ermöglichte formell das Selbstständigwerden der Gesellen, doch fehlten dazu häufig die Mittel. In der mit der Industrialisierung verbundenen Krise des Handwerks wurde ein großer Teil der Gesellen Industriearbeiter. Im entstehenden »vierten Stand« gehörten sie zu den tragenden Kräften und hatten an den Anfängen der Arbeiterbewegung starken Anteil. Mitte des 19. Jahrhunderts schloss sich ein Teil der Gesellen den Gesellenvereinen, ein anderer Teil der Gewerkschaftsbewegung an.

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Ge|sẹl|le, der; -n, -n [mhd. geselle, ahd. gisell(i)o = Freund, Gefährte, Kollektivbildung zu ↑Saal, eigtl. = jmd., der mit jmdm. denselben Saal (= Wohnraum) teilt; 1: spätmhd.]: 1. Handwerker, der nach einer Lehrzeit die Gesellenprüfung abgelegt hat: bei jmdm. G. sein, als G. arbeiten; einen -n einstellen, entlassen; Jetzt regierte die Frau das Geschäft mit einem -n (Remarque, Triomphe 117). 2. (oft abwertend) Bursche, Kerl: ein wüster, wilder, lustiger G.; darin (= in der Zeitung) stehe etwas über ... einen Publizisten Haller, der ein übler Kerl und vaterlandsloser G. sein müsse, er habe sich über den Kaiser lustig gemacht (Hesse, Steppenwolf 76). 3. (selten) Gefährte, Kamerad: ein guter, treuer G.; „Was macht die Kunst, -n?“ fragt er (= der Dichter; Remarque, Obelisk 149).

Universal-Lexikon. 2012.

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